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BGH, 05.03.1953 - 5 StR 854/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 30.04.1952 - 5 StR 63/52
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Auszug aus BGH, 05.03.1953 - 5 StR 854/52
Eine solche Beeinträchtigung der Übersicht über den wahren Vermögensstand ist ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB (RG JW 1937, 2698 9 , BGH 5 StR 63/52 vom 30.4.1952).
- BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
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Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit geschaffen, daß der Vermögensträger dem Empfänger etwa nicht zustehende Teile von Pauschalbeträgen nicht zurückfordert, also die entsprechenden Ansprüche nicht mehr dem Vermögen zurechnet (RGSt 71, 155 [157]; RG JW 1935, 2963 Nr. 25; BGH 5 StR 864/52 vom 12. Februar 1953; 5 StR 854/52 vom 5. März 1953).